GDPR – Die Zeit ist reif für Pläne!

Der Schutz der Privatsphäre wird eine besonders hervorgehobene Rolle in der unmittelbar anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 (GDPR) des Europäischen Parlaments und Rates spielen. Komplexe juristische und informationstechnische Maßnahmen sind erforderlich, mit denen man nicht früh genug beginnen kann, um sich auf die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten.

Die geschäftsführenden Partner unserer Kanzlei schlagen den folgenden Aktionsplan vor, der im Rahmen eines Dienstleistungspakets für die Vorbereitung auf die GDPR von den Datenschutzexperten unserer Kanzlei ausgearbeitet wurde:

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