Staatliches Aufenthaltsgenehmigungsprogramm

Im Zusammenhang mit dem Staatliches Aufenthaltsgenehmigungsprogramm (im Folgenden kurz „SAGP“) leistet BWSP Gobert und Partner Rechtsberatung und Assistenz für Mandanten aus aller Welt.

Die Regierung Ungarns startete das SAGP in 2013. Im Auftrag der Regierung sind 6 Firmen berechtigt im eigenen Namen die Registrierung der Staatsanleihen  zu beantragen. Alle Firmen sind Kooperationspartner unserer Kanzlei, da die administrativen und rechtlichen Rahmenarbeiten des SAGP -Anleihen in Vertretung der Interessen der Mandanten durch die Rechtsanwaltskanzlei BWSP Gobert und Partner gesichert werden. Die Kooperation zwischen diesen Firmen und unserer Kanzlei stellte sich bislang als äußerst erfolgreich und dynamisch heraus.

Der Erfolg des Programms wird dadurch ersichtlich, dass sich der Kaufpreis der Anleihe ab dem 1. Januar 2015 auf EUR 300.000 erhöht hat. Es ist dennoch wichtig, dass die Administrativgebühr des staatlichen Verfahrens unverändert geblieben ist, d.h. diese beträgt auch weiterhin EUR 60.000, die auch das Honorar für die Rechtsberatung beinhaltet, ungeachtet der Tatsache, ob diese in Anspruch genommen wird oder nicht.

Es ist ebenfalls wichtig zu erwähnen, dass der Staat sich verpflichtet, den Nennwert der Anleihe (EUR 300.000) bei deren Ablauf zurückzuerstatten, die mindestens 5 Jahre beträgt, und die jedoch ohne weitere Zahlungspflicht verlängert werden kann.

Im Rahmen der Bewerbung kann die ganze Familie des Bewerbers (Ehefrau und Kinder unter 18 Jahre) binnen einem Monat an die vorübergehende Niederlassungsgenehmigung gelangen (allgemein binnen 3-4 Wochen), die nach 6 Monaten auf eine endgültige Niederlassungsgenehmigung mittels eines offiziellen Antrags bei dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsamt umgewechselt werden kann.  Wir sollten bemerken, dass der Kaufpreis der Niederlassungsanleihe unabhängig davon bestimmt wird, ob lediglich der Bewerber oder auch dessen die Niederlassung beantragt, in beiden Fällen ist dieselbe Summe zu bezahlen.

Die mit der Niederlassungsgenehmigung verbundene administrative Arbeiten, bzw. die Kontakthaltung zwischen dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsamt und den Mitarbeitern des betroffenen Konsulats werden durch unsere Kanzlei und eine der 6, mittels einer Verordnung des Parlaments mit der Registration der Niederlassungsanleihen anvertrauten Firmen durchgeführt.

Bei den Kunden entsteht keinerlei Zahlungspflicht gegenüber unserer Kanzlei, da die Kosten für die Rechtsberatung von den Firmen getragen werden, welche die Registration betreuen.

Wir hoffen, dass die oben vorgetragene Zusammenfassung Ihnen bei dem Kennenlernen des SAGP hilfreich war und eine gute Basis für die künftige Kooperation mit unserer Kanzlei gewährt hat.

Sollten Sie wünschen weitere Details über das Programm zu erfahren, wenden Sie sich bitte mit Vertrauen an unsere Partnerin, Dr. Réka Ipacs unter folgender Adresse: reka.ipacs@gfplegal.com

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