Grenzüberschreitendes Inkasso und Durchsetzung

Grenzüberschreitendes Inkasso und Durchsetzung

Wir möchten alle darüber informieren, dass es möglich ist, wenn Sie – mit wenigen Ausnahmen – eine Geldforderung oder Forderungen gegen ein Unternehmen oder eine Privatperson haben, die die Schulden nicht freiwillig bezahlt, aber entweder Sie oder der Schuldner im Ausland ansässig sind Einleitung eines Verfahrens für eine sogenannte Europäische Zahlungsanordnung (EPA), die hier in Ungarn von einem Notar ausgestellt werden kann.

Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass es billiger ist als eine Klage vor dem Gerichtshof. Wenn die Forderung vom Schuldner nicht rechtzeitig bestritten wird (ohne Widerspruch einzulegen), wird der Beschluss erlassen und ist endgültig, wirksam und vollstreckbar. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall die Schuld überall innerhalb der EU direkt gegen das Vermögen des Schuldners geltend gemacht werden kann.

Wenn der Schuldner Einwände erhebt, handelt es sich um ein Rechtsstreitverfahren, das vor dem zuständigen ungarischen Zivilgericht fortgesetzt wird.

Dieses europäische Zahlungsanweisungsverfahren kann bei jedem ungarischen Notar durch Vorlage des entsprechenden Formularblatts eingeleitet werden.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind, damit Sie Ihre Schulden in privaten oder geschäftlichen Beziehungen einziehen können!

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